Allgemeine Geschäftsbedingungen
der nextron internet team GmbH (nachfolgend NEXTRON genannt)
1. Geltungsbereich
a. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: «AGB») regeln die Rechte und Pflichten der nextron internet team GmbH, Reinacherstrasse 129, CH-4053 Basel (nachfolgend „NEXTRON“) und ihrer Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“).
b. Verkauf, Lieferung und Dienstleistungserbringung erfolgen nur zu den nachfolgenden ausschliesslichen Bedingungen; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennt die NEXTRON nicht an, es sei denn, sie hätte ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
c. NEXTRON behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Solche Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder über die Informationsdienste mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn der Kunde seinen Vertrag mit NEXTRON nicht innert 30 Tagen auf das Ende der abgemachten Zeitperiode kündigt.
2. Allgemeines
a. Sofern nichts anderes vereinbart, sind unsere Angebote unverbindlich.
b. Bei Bestellung und Bestätigung des Auftrages durch den Kunden, verpflichtet sich die NEXTRON zur Erbringung der Dienstleistung / Lieferung der Ware / Erstellung des Werks und der Kunde zur Bezahlung und Abnahme der Leistung / der Ware / des Werks.
c. Sofern nicht schriftlich anderweitig festgehalten, kann die NEXTRON zur Vertragserfüllung Drittanbieter und Unterlieferanten beiziehen.
d. Sofern für Werke nichts anderes vereinbart wird, verbleibt das geistige Eigentum und Urheberrecht bei der NEXTRON.
3. Preise, Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt
a. Alle unsere Preise sind in Schweizer Franken und exklusive Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes vermerkt.
b. Preisänderungen durch Lieferanten der NEXTRON bleiben in jedem Falle vorbehalten und können an den Käufer weitergegeben werden.
c. Rechnungen sind innert 20 Tagen rein netto zur Zahlung fällig.
d. Sämtliche von NEXTRON gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden Eigentum von NEXTRON. Wird Lieferung gegen Rechnung vereinbart, kann NEXTRON die Ware auf Kosten des Erwerbers im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen lassen.
e. Bei Verträgen mit einem Volumen von mehr als CHF 5000.- wird mit der Auftragsbestätigung eine Anzahlung von 1/3 des definitiven oder geschätzten Volumens fällig. Eine Zustellung einer Bankgarantie oder eines ähnliches Sicherungsmittel wirkt befreiend auf die Pflicht eine Anzahlung zu leisten.
4. Gewährleistung
a. Waren:
Sofern nichts anders vereinbart, gilt auf alle NEXTRON Produkte eine Garantie von 24 Monaten ab Rechnungsdatum, sofern keine Eingriffe durch den Kunden oder Dritte vorgenommen und die Ware bestimmungsgemäss verwendet wurde. Garantieleistungen werden am Domizil der NEXTRON oder ihrer Lieferanten erbracht.
aa. Voraussetzungen für die Erbringung von Gewährleistungen:
Leistungen aus Gewährleistung werden nur erbracht, wenn:
- der Artikel in der Original- oder gleichwertigen Verpackung transportiert wurde
- eine ordentliche Fehlerbeschreibung beiliegt
- rechtzeitig gerügt wurde
ab. Art der Gewährleistung
Sofern keine anderen Bestimmungen entgegenstehen, kann die NEXTRON Ihrer Verpflichtung nach Wahl wie folgt nachkommen:
- durch Nachbesserung der gelieferten Ware
- durch Ersatz der mangelhaften Ware
- durch einen dem Minderwert entsprechenden Preisnachlass
b. Werke:
Der Besteller ist verpflichtet das Werk sofort, spätestens innerhalb von zwei Wochen seit Erhalt des Werks, auf seine Beschaffenheit hin zu prüfen und die NEXTRON über allfällige Mängel in Kenntnis zu setzen. Nach Ablauf der Frist gilt das Werk als gehörig erbracht und der Kunde kann keine Gewährleistungsansprüche mehr Geltend machen.
Mängel werden unentgeltlich nachgebessert oder ein dem Minderwert des Werkes entsprechender Preisnachlass gewährt. Allfällige Schadenersatzforderungen können nur bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden.
c. Reparaturaufträge:
Wird ein Datenträger (Festplatte, Diskette, Magnetband etc.) oder ein kompletter PC zur Reparatur der NEXTRON oder ihrem Lieferanten übergeben, so trägt der Kunde in jedem Falle die volle Verantwortung für eine ordentliche Sicherstellung der Daten vor der Übergabe der Sache. NEXTRON kann für Datenverlust in keinem Falle haftbar gemacht werden. Achtung: Festplatten (einzeln oder in PCs) werden beim Reparatureingang bei unseren Lieferanten teilweise formatiert.
d. Kostenlose Leistungen
Soweit NEXTRON kostenlose Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Der Kunde hat hier keine Ersatzansprüche gegenüber der NEXTRON.
5. Zahlungsverzug
a. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug:
- behält sich NEXTRON das Recht vor, zukünftige Leistungen nur noch gegen Vorauskasse oder Nachnahme zu erbringen.
- so hat dieser der NEXTRON Verzugszins in Höhe von 8% p.a. und Mahnspesen zu bezahlen.
b. Der Kunde kann NEXTRON hier nicht die Einrede der Verrechnung wegen ungehöriger Erfüllung bzw. anderen angeblich bestehenden Gegenforderungen entgegenhalten.
c. Bei Ausbleiben der Bezahlung hat die NEXTRON das Recht, die Leistung zu unterbrechen oder den Ursprungszustand herzustellen, bis die Zahlung eingetroffen ist.
6. Ergänzende Bestimmungen für Internet- und Telekommunikations-Dienstleistungen
a. Die Server- und dial-up-Dienstleistungen der NEXTRON sind dem Kunden grundsätzlich während 24 Stunden und 7 Tagen pro Woche auf elektronischem Weg zugänglich. Vorbehalten sind Unterbrüche wegen Wartungs-, Erweiterungs- und Umzugsarbeiten. Bei einem Ausfall der Internetinfrastruktur, welche von der nextron zu verantworten ist, nicht Wartungs-, Erweiterungs- oder Umzugsarbeiten betrifft und länger als ein Tag dauert, erhält der Kunde auf Anfrage eine pro-rata-Gutschrift für die nächste Vertragsperiode. Bei einem vollständigen oder teilweisen Ausfall der Internetinfrastruktur, welche nicht von der nextron zu verantworten ist, ist jegliche Haftung seitens der nextron ausgeschlossen.
b. Aus Sicherheitsgründen stellt NEXTRON dem Kunden nur bei Bedarf Zugang via FTP zu seinen Daten zur Verfügung.
c. NEXTRON übernimmt keine Haftung für Datenverluste, d.h. für die Datensicherung (Backups) ist jeder Kunde selber verantwortlich. NEXTRON erstellt periodisch eine Sicherungskopie aller Daten auf den Servern. Dies ist jedoch keine Garantie für die Wiederherstellung der Daten bei einem Verlust. Bei der Übergabe von Speichermedien an NEXTRON ist vorgängig eine Sicherungskopie des Datenträgers zu erstellen.
d. Nimmt der Kunde über die Benützung der NEXTRON-Dienstleistungen, Dienstleistungen Dritter in Anspruch, so ist er für die Einhaltung derer Bestimmungen selber verantwortlich.
e. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erhält der Kunde ein nicht auf eine andere Person übertragbares Recht zur Benützung der NEXTRON-Dienstleistungen. Das Zugänglichmachen der NEXTRON-Dienstleistungen an unberechtigte Dritte ist untersagt. Insbesondere sind dem Kunden anvertraute "Loginnamen" und "Passwörter" vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Genehmigung durch NEXTRON, nicht weitergegeben werden. Des Weiteren ist es dem Kunden ohne schriftliche Zustimmung durch NEXTRON nicht erlaubt, die von NEXTRON erworbenen Internet-Dienstleistungen in irgendwelcher Form weiterzuvermieten oder zu verkaufen.
f. Über die Internet-Dienstleistungen der NEXTRON sind indirekt auch Informationen zugänglich, die nach schweizerischem Recht, nur für erwachsene Personen bestimmt sind. Bei minderjährigen Kunden braucht es für den Vertragsabschluss die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters.
g. Der Benutzer der NEXTRON-Dienstleistungen verpflichtet sich, dass alle durch ihn oder unter seinem Namen publizierten, verbreiteten oder zum Abruf bereitgestellten Informationen dem schweizerischen Recht entsprechen und keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Des Weiteren verpflichtet er sich, alle weiteren gesetzlichen Bestimmungen beim Gebrauch der NEXTRON-Dienstleistungen einzuhalten, insbesondere die Bestimmungen über den Datenschutz.
h. Für die Benutzung der Infrastruktur gilt die „fair use policy“, d.h. der Kunde ist besorgt, dass seine auf den Servern der nextron eingesetzten Skripts und Programme nicht mit Fehlern behaftet sind, oder so umfangreich sind, dass dadurch die Leistungserbringung durch die nextron und somit auch andere Kunden gestört werden könnten; Ebenso soll der Kunde über die Dienste der nextron nicht Netzwerke nach offenen Ports fremder Rechnersysteme durchsuchen, durch Konfiguration von Serverdiensten (wie z.B. Proxy,-News-, Mail- und Webserverdienste) zu bewirken, dass unbeabsichtigtes Replizieren von Daten verursacht wird (dupes, mail relaying), Mail- und Newsheader sowie IP-Adressen zu fälschen.
Es ist nicht erlaubt, folgende Internet-Dienste ohne spezielle Einwilligung von NEXTRON auf den Servern von NEXTRON oder auf einem eigenen Server in den Räumlichkeiten der NEXTRON zu betreiben: News Server, Gameserver, IRC-Chatserver, FTP Sites, mirror sites & TOR Gateways.
Das Versenden von Massmailings (spam, unsolicited mails, mail bombs), egal mit welchem Inhalt, ist dem Kunden strikte verboten. Ausnahmen sind einzig Mailing-Listen mit registrierten Usern, welche ausdrücklich eine Einwilligung zum Erhalt dieser Mails gegeben haben. Missachtung dieser Bestimmung führt zu sofortiger Kündigung des Accounts.
Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste der nextron nicht zur Schädigung oder Belästigung Dritter zu nutzen, insbesondere soll er nicht unbefugt in fremde Systeme eindringen oder Viren verbreiten.
Sollte durch das Verhalten des Kunden die Infrastruktur wie oben aufgeführt beeinflusst sein, behält sich die nextron vor, die Leistung auf ein störungsfreies Niveau zu bringen, den Vertrag sofort aufzulösen und ggf. Schadenersatz geltend zu machen.
i. Der NEXTRON anvertraute Soft- und Hardware des Kunden, welche in den Räumlichkeiten der NEXTRON an das Internet zum Anschluss kommen sollen, werden einer sicherheitstechnischen Prüfung unterzogen. Bei sicherheitstechnischen Mängeln können einzelne oder ganze Soft- und Hardwarekomponenten abgelehnt werden.
j. Physischer Zugriff auf die, sich in den Räumlichkeiten der NEXTRON befindlichen, Einrichtungen des Kunden ist nach Voranmeldung zu den Geschäftszeiten (Mo - Fr. 08:30 - 12:00, 13:30 -16:00 Uhr) möglich.
k. NEXTRON behält sich das Recht vor, vollen Zugriff auf die sich in den Räumlichkeiten der NEXTRON befindlichen Einrichtungen des Kunden zu verlangen.
l. NEXTRON bietet den Kunden, sofern gewünscht, ein Virenschutzprogramm für eingehende e-mails an. Dieses Programm ist ein externes Produkt, weshalb keine Haftung für fehlgeschlagenen Schutz seitens NEXTRON übernommen wird.
7. Haftung
a. Weitergehende Rechtsansprüche des Kunden als die in der Ziffer 4 und 6 genannt gibt es nicht. Es wird jede weitergehende Haftpflicht wegbedungen, insbesondere besteht keine Haftung für direkte oder indirekte, mittelbare oder unmittelbare Schäden, die sich aus dem Gebrauch, durch Fehlleistung oder Leistungsausfall der von NEXTRON gelieferten Waren und erbrachten Dienstleistungen ergeben.
b. Der Benutzer ist verpflichtet, Kenntnisse über Verstösse gemäss den Punkten 6.ff. sofort der NEXTRON mitzuteilen.
c. NEXTRON lehnt jede Haftung für aus den Punkten 6.ff. entstandene Schäden ab. Sollte der NEXTRON durch Verstösse gemäss den Punkte 6.ff. ein Schaden irgendwelcher Art (einschliesslich eventuell entgangener Gewinn, Rufschädigung, Gerichtskosten etc.) entstehen, behält sich NEXTRON das Recht vor, den Verursacher ins Recht zu fassen.
d. NEXTRON übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden beim Kunden in Folge von höherer Gewalt (z.B. Erdbeben, Feuer etc.), Drittverschulden (z.B. Stromausfall, Ausfall von Kommunikationsnetzen, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus, Hackangriffe & DDOS Attacken etc.), Selbstverschulden des Kunden oder sonstigen, nicht im Einflussbereich der nextron liegenden Ursachen (z.B. behördlichen Anordnungen, Streik etc.). Ebenso übernimmt die NEXTRON keinerlei Haftung für anvertraute Soft- und Hardware, d.h. der Kunde ist verpflichtet, sich um ein einen entsprechenden versicherungsrechtlichen Schutz zu bemühen.
8. Dauer der Verträge & Kündigung
a. Werkvertrag
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück:
- solange das Werk unvollendet ist, muss dieser der NEXTRON die bereits geleistete Arbeit vergüten;
- solange das Werk noch nicht begonnen wurde, werden pauschal 30% des Vertragsvolumens in Rechnung gestellt;
Gegen volle Schadloshaltung der NEXTRON kann der Kunde jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
b. Periodische Leistungen
Sofern nicht anders vereinbart, verlängert sich ein Vertrag bei wiederkehrenden Dienstleistungen am Ende einer Vertragsperiode automatisch um eine weitere ursprüngliche abgemachte Zeitperiode. Jede Vertragspartei hat das Recht, den laufenden Vertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Frist auf das Ende der abgemachten Zeitperiode schriftlich zu kündigen.
c. Bei Verstössen gemäss den Punkten 6.ff. behält sich NEXTRON das Recht vor, den Vertrag mit dem verursachenden Kunden fristlos zu kündigen. Bereits bezahlte Leistungen seitens des Kunden werden nicht zurückerstattet.
9. Gerichtstand / Anwendbares Recht / Sonstiges
a. Gerichtsstand
Gerichtstand für alle Streitigkeiten mit der NEXTRON ist der Kanton Basel-Stadt.
b. Anwendbares Recht
Es gilt schweizerisches Obligationenrecht (OR). Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 („Wiener Kaufrecht“) findet keine Anwendung.
c. Sonstiges
Sollten Teile der vorliegenden AGB nichtig oder rechtsunwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen nicht davon berührt. Nichtige oder rechtsunwirksame Bestimmungen sollen durch rechtswirksame ersetzt werden, und zwar so, dass diese in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen jenen der unwirksamen so nahe kommen wie rechtlich möglich.
15. Juli 2016
Ersetzt alle vorherigen Geschäftsbedingungen.
nextron internet team GmbH
Reinacherstrasse 129
4053 Basel